EU-Minister einigen sich auf Abschiebe-Regeln

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Luxemburg (RPO). Die EU-Innenminister haben sich auf umstrittene Mindeststandards bei Abschiebungen geeinigt. Sie billigten am Donnerstag in Luxemburg einen entsprechenden Gesetzentwurf. Danach können Ausländer ohne gültige Papiere künftig bis zu sechs Monate in Abschiebehaft genommen werden.

Unter bestimmten Umständen kann die Abschiebehaft auch zwölf Monate dauern. Illegale Ausländer können danach künftig auch mit einem Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren belegt werden.

Zuletzt war unter den EU-Staaten noch strittig, unter welchen Umständen von Abschiebung bedrohte Ausländer Prozesskostenhilfe erhalten können, wenn sie gegen die Verfügung klagen. Die EU-Minister einigten sich darauf, diese Hilfe gemäß den in den jeweiligen Staaten allgemein für Prozesskostenhilfe geltenden Regeln zu gewähren. In Deutschland bedeutet dies, dass eine gewisse Erfolgsaussicht gegeben sein muss. Nach Angaben von EU-Diplomaten machten Griechenland, Malta und Zypern auch am Donnerstag noch Vorbehalte geltend.

Kirchliche Institutionen, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen hatten in der Vergangenheit den Kompromissvorschlag kritisiert. Sie lehnen unter anderem die Dauer von bis zu 18 Monaten Abschiebehaft als zu lang ab. Sie sprachen sich auch dagegen aus, dass auch Minderjährige in Abschiebehaft kommen sollen. Die Kirchen und Nichtregierungsorganisationen kritisieren ferner, dass für illegale Ausländer ein Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren für die gesamte EU möglich werden soll.

Die EU-Präsidentschaft erklärte dagegen, das neue EU-Gesetz sehe "faire und transparente" Verfahren für illegale Ausländer vor. Entscheidungen über Abschiebungen würden von Fall zu Fall getroffen und objektiven Kriterien unterworfen. Auch EU-Kommissions-Vizepräsident Jacques Barrot sagte, er sei zuversichtlich, dass der gefundene Kompromiss die Bedenken von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen beschwichtigen könne. Er kündigte an, die EU-Kommission werde darauf achten, dass vor allem die Vorschriften zum Schutz von Kindern korrekt umgesetzt würden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, Deutschland müsse wegen der neuen EU-Richtlinie seine Gesetze in der Substanz nicht ändern. Damit werde aber erreicht, dass in der EU die gleichen Standards gälten.