
Luxemburg (RPO). Die EU-Innenminister
haben sich auf umstrittene Mindeststandards bei Abschiebungen geeinigt. Sie
billigten am Donnerstag in Luxemburg einen entsprechenden Gesetzentwurf. Danach
können Ausländer ohne gültige Papiere künftig bis zu sechs Monate in
Abschiebehaft genommen werden.
Unter
bestimmten Umständen kann die Abschiebehaft auch zwölf Monate dauern. Illegale
Ausländer können danach künftig auch mit einem Wiedereinreiseverbot von bis zu
fünf Jahren belegt werden.
Zuletzt
war unter den EU-Staaten noch strittig, unter welchen Umständen von Abschiebung
bedrohte Ausländer Prozesskostenhilfe erhalten können, wenn sie gegen die
Verfügung klagen. Die EU-Minister einigten sich darauf, diese Hilfe gemäß den
in den jeweiligen Staaten allgemein für Prozesskostenhilfe geltenden Regeln zu
gewähren. In Deutschland bedeutet dies, dass eine gewisse Erfolgsaussicht
gegeben sein muss. Nach Angaben von EU-Diplomaten machten Griechenland, Malta
und Zypern auch am Donnerstag noch Vorbehalte geltend.
Kirchliche
Institutionen, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen hatten in der
Vergangenheit den Kompromissvorschlag kritisiert. Sie lehnen unter anderem die
Dauer von bis zu 18 Monaten Abschiebehaft als zu lang ab. Sie sprachen sich
auch dagegen aus, dass auch Minderjährige in Abschiebehaft kommen sollen. Die
Kirchen und Nichtregierungsorganisationen kritisieren ferner, dass für illegale
Ausländer ein Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren für die gesamte EU
möglich werden soll.
Die
EU-Präsidentschaft erklärte dagegen, das neue EU-Gesetz sehe "faire und
transparente" Verfahren für illegale Ausländer vor. Entscheidungen über
Abschiebungen würden von Fall zu Fall getroffen und objektiven Kriterien
unterworfen. Auch EU-Kommissions-Vizepräsident Jacques Barrot sagte, er sei
zuversichtlich, dass der gefundene Kompromiss die Bedenken von Nichtregierungsorganisationen
und Kirchen beschwichtigen könne. Er kündigte an, die EU-Kommission werde
darauf achten, dass vor allem die Vorschriften zum Schutz von Kindern korrekt
umgesetzt würden.
Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, Deutschland müsse wegen der neuen EU-Richtlinie
seine Gesetze in der Substanz nicht ändern. Damit werde aber erreicht, dass in
der EU die gleichen Standards gälten.